Die Landarztquote für Rheinland-Pfalz

Mit der Landarztquote setzt die Landesregierung einen weiteren starken Hebel an, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz auch langfristig flächendeckend zu sichern.

Das neue Landesgesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz reserviert Studienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein besonderes Interesse an den Fachrichtungen der Allgemeinmedizin hegen. Beim Auswahlverfahren wird hier besonders viel Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich vor Antritt ihres Medizinstudiums, im Anschluss daran eine allgemeinmedizinische Facharztweiterbildung zu wählen und nach Erhalt ihrer Facharztanerkennung zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen von Rheinland-Pfalz tätig zu sein. Eine solche Quotenreglung gibt es künftig auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Diese langfristige Strategie reagiert auf einen Versorgungsbedarf auf der einen Seite und junge engagierte Menschen mit einem scheinbar unerfüllbaren Berufstraum auf der anderen Seite. Sie wirkt gemeinsam mit der Niederlassungsförderung, Wiedereinstiegskursen, Zuschüssen für das Praktische Jahr und Famulatur in Hausarztpraxen und vielen anderen auch kurz- und mittelfristig ansetzenden Maßnahmen im Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz auf eine gesicherte hausärztliche Versorgung hin.

Auf die nachstehend angezeigten Studienplätze können Sie sich bewerben. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie für die Richtigkeit Ihrer Angaben allein verantwortlich sind. Alle von Ihnen gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Achten Sie insbesondere auf Übertragungsfehler, Zahlendreher oder Ähnliches.

Falsche Angaben Ihrerseits können zu einer für Sie ggf. nachteiligen Platzierung in der Rangliste führen.