landkinderarztquote

Die Landkinderarztquote für Rheinland-Pfalz

Mit der Landkinderarztquote geht die Landesregierung einen wichtigen Schritt, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz speziell im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin auch langfristig flächendeckend zu sichern.

Das neue „Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf“ reserviert Studienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein besonderes Interesse an den Fachrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin haben. Beim Auswahlverfahren, das sich aus der Auswertung der schulischen Leistungen, eines möglichen TMS-Tests, bisherigen Tätigkeiten und Ehrenämtern sowie einem Auswahlgespräch zusammensetzt, wird großen Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Einser-Abitur bekommen hier eine Chance auf einen Studienplatz in Medizin.

Im Gegenzug verpflichten sie sich im Anschluss ans Studium eine kinder- und jugendmedizinische Facharztweiterbildung zu wählen und nach Erhalt ihrer Facharztanerkennung zehn Jahre als Kinderärztin oder Kinderarzt zur medizinischen Versorgung unserer Jüngsten in Gebieten, in denen ein besonderer Bedarf an Kinderärztinnen und Kinderärzten besteht, beizutragen. Eine solche Quotenreglung gibt es bereits für den hausärztlichen Bereich und den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Die Landkinderarztquote ist ein weiterer Baustein einer langfristigen Strategie. Sie wirkt gemeinsam mit Maßnahmen wie der Landarztquote, der ÖGD-Quote, der Niederlassungsförderung, den Zuschüssen für das Praktische Jahr und die Famulatur in Hausarztpraxen auf eine gesicherte ärztliche Versorgung hin.

Auf die nachstehend angezeigten Studienplätze können Sie sich bewerben. Hier finden Sie auch weitere Informationen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie für die Richtigkeit Ihrer Angaben allein verantwortlich sind. Alle von Ihnen gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Achten Sie insbesondere auf Übertragungsfehler, Zahlendreher oder Ähnliches.

Falsche Angaben Ihrerseits können zu einer für Sie nachteiligen Platzierung in der Rangliste führen.