landarztquote

Die Landarztquote für Rheinland-Pfalz

Die Landarztquote – ein starker Hebel, um die hausärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz auch langfristig flächendeckend zu sichern.

Das „Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf“ reserviert Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die ein besonderes Interesse an der Fachrichtung der Allgemeinmedizin haben. Beim Auswahlverfahren, das sich aus der Auswertung der schulischen Leistungen, eines möglichen TMS-Tests, bisherigen beruflicher und praktischer Tätigkeiten und Ehrenämtern sowie einem Auswahlgespräch zusammensetzt, wird großen Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Einser-Abitur bekommen hier eine Chance auf einen Studienplatz in Medizin.

Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich vor Antritt ihres Medizinstudiums, im Anschluss daran eine allgemeinmedizinische Facharztweiterbildung zu wählen und nach Erhalt ihrer Facharztanerkennung zehn Jahre als Hausärztin bzw. Hausarzt in Gebieten mit einem besonderen öffentlichen Bedarf – d. h. dort wo Hausärztinnen und Hausärzte fehlen – tätig zu sein.

Es stehen 14 Studienplätze pro Semester zur Verfügung. Davon entfallen 12 auf den Medizinstudiengang Mainz und zwei auf den Studiengang Mainz / Trier. Bei letzterem, 2025 geschaffenen Studiengang, absolvieren die Studierenden das erste bis vierte Fachsemester bis zum Physikum und das fünfte und sechste Fachsemester an der Unimedizin in Mainz, das siebte bis zehnte Fachsemester und (falls gewünscht) das praktische Jahr am Medizincampus in Trier. Infos zu diesem neuen Studiengang und dem Medizincampus Trier finden Sie unter dem Medizincampus Trier.

Mit der Landarztquote wirkt das Land Rheinland-Pfalz einerseits dem Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten entgegen und eröffnet andererseits jungen engagierten Menschen die Chance, ihrem Berufswunsch nachzugehen, unabhängig des Numerus Clausus (NC).

Eine solche Quotenregelung gibt es ebenso für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und seit Herbst 2025 auch für die Kinder- und Jugendmedizin auf dem Land. Die drei Vorabquoten wirken gemeinsam mit Maßnahmen wie der Niederlassungsförderung, den Zuschüssen für das Praktische Jahr und für die Famulatur in Hausarztpraxen auf eine gesicherte medizinische Versorgung im ländlichen Bereich hin.

Auf die 14 Studienplätze nach der Landarztquote können Sie sich auf dieser Seite unten bewerben.

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