Mit der Landkinderarztquote geht die Landesregierung einen wichtigen Schritt, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz speziell im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin langfristig flächendeckend zu sichern.
Das „Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf“ reserviert Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die ein besonderes Interesse an den Fachrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin haben. Beim Auswahlverfahren, das sich aus der Auswertung der schulischen Leistungen, eines möglichen TMS-Tests, bisherigen Tätigkeiten und Ehrenämtern sowie einem Auswahlgespräch zusammensetzt, wird großen Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Einser-Abitur bekommen hier eine Chance auf einen Studienplatz in Medizin.
Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich vor Antritt ihres Medizinstudiums, im Anschluss daran eine kinder- und jugendmedizinische Facharztweiterbildung zu wählen und nach Erhalt ihrer Facharztanerkennung zehn Jahre als Kinderärztin bzw. Kinderarzt zur medizinischen Versorgung unserer Jüngsten in Gebieten, in denen ein besonderer Bedarf an Kinderärztinnen und Kinderärzten besteht, beizutragen. Eine solche Quotenregelung gibt es bereits für den hausärztlichen Bereich und den Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Es stehen acht Studienplätze pro Semester zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, das Studium vollumfänglich an der Universitätsmedizin Mainz zu absolvieren, haben Interessierte auch die Option, über den neuen Studiengang Mainz/Koblenz sowie den Studiengang Mainz/Trier einen Teil des Studiums am Medizincampus Koblenz bzw. am Medizincampus Trier zu absolvieren. Infos zum Studiengang Mainz/Koblenz finden Sie unter Medizincampus Koblenz und Infos zum Studiengang Mainz/Trier finden Sie unter Medizincampus Trier.
Die Landkinderarztquote ist ein weiterer Baustein einer langfristigen Strategie. Sie wirkt gemeinsam mit Maßnahmen wie der Landarztquote, der ÖGD-Quote, der Niederlassungsförderung, den Zuschüssen für das Praktische Jahr und die Famulatur in Hausarztpraxen auf eine gesicherte ärztliche Versorgung hin.
Auf die acht Studienplätze nach der Landkinderarztquote können Sie sich auf dieser Seite unten bewerben.
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