landkinderarztquote

Die Landkinderarztquote für Rheinland-Pfalz

Mit der Landkinderarztquote geht die Landesregierung einen wichtigen Schritt, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz speziell im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin langfristig flächendeckend zu sichern.

Das „Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf“ reserviert Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die ein besonderes Interesse an den Fachrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin haben. Beim Auswahlverfahren, das sich aus der Auswertung der schulischen Leistungen, eines möglichen TMS-Tests, bisherigen Tätigkeiten und Ehrenämtern sowie einem Auswahlgespräch zusammensetzt, wird großen Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Einser-Abitur bekommen hier eine Chance auf einen Studienplatz in Medizin.

Im Gegenzug verpflichten sie sich im Anschluss ans Studium eine kinder- und jugendmedizinische Facharztweiterbildung zu wählen und nach Erhalt ihrer Facharztanerkennung zehn Jahre als Kinderärztin bzw. Kinderarzt zur medizinischen Versorgung unserer Jüngsten in Gebieten, in denen ein besonderer Bedarf an Kinderärztinnen und Kinderärzten besteht, beizutragen. Eine solche Quotenreglung gibt es bereits für den hausärztlichen Bereich und den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

Es stehen sieben Studienplätze pro Semester zur Verfügung. Davon entfallen sechs auf den Medizinstudiengang Mainz und einer auf den Studiengang Mainz / Trier. Bei letzterem, 2025 geschaffenen Studiengang absolvieren die Studierenden das erste bis vierte Fachsemester bis zum Physikum und das fünfte und sechste Fachsemester an der Unimedizin in Mainz, das siebte bis zehnte Fachsemester und (falls gewünscht) das praktische Jahr am Medizincampus in Trier. Infos zu diesem neuen Studiengang und dem Medizincampus Trier finden Sie unter Medizincampus Trier.

Die Landkinderarztquote ist ein weiterer Baustein einer langfristigen Strategie. Sie wirkt gemeinsam mit Maßnahmen wie der Landarztquote, der ÖGD-Quote, der Niederlassungsförderung, den Zuschüssen für das Praktische Jahr und die Famulatur in Hausarztpraxen auf eine gesicherte ärztliche Versorgung hin.

Auf die sieben Studienplätze nach der Landkinderarztquote können Sie sich auf dieser Seite unten bewerben.

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