Die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst Rheinland-Pfalz
Die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst – kurz ÖGD-Quote –Nachwuchs an Medizinerinnen und Mediziner in den Gesundheitsämtern sichern.
Das „Landesgesetz zur Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz“ reserviert Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die ein besonderes Interesse am Öffentlichen Gesundheitsdienst haben. Beim Auswahlverfahren, das sich aus der Auswertung der schulischen Leistungen, eines möglichen TMS-Tests, bisherigen Tätigkeiten und Ehrenämtern sowie einem Auswahlgespräch zusammensetzt, wird großen Wert auf die persönliche Eignung gelegt. Auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Einser-Abitur bekommen hier eine Chance auf einen Studienplatz in Medizin.
Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich vor Antritt ihres Medizinstudiums, sich im Anschluss daran im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes weiterzubilden und schließlich nach Anerkennung ihres Facharzttitels für mindestens zehn Jahre im Öffentlichen Gesundheitsdienst eines von einer medizinischen Unterversorgung bedrohten Landkreises tätig zu werden.
Es stehen vier Studienplätze pro Semester zur Verfügung. Davon entfallen drei auf den Medizinstudiengang Mainz und einer auf den Studiengang Mainz / Trier. Bei letzterem, 2025 geschaffenen Studiengang, absolvieren die Studierenden das erste bis vierte Fachsemester bis zum Physikum und das fünfte und sechste Fachsemester an der Unimedizin in Mainz, das siebte bis zehnte Fachsemester und (falls gewünscht) das praktische Jahr am Medizincampus in Trier. Infos zu diesem neuen Studiengang und dem Medizincampus Trier finden Sie unter Medizincampus Trier.
Die ÖGD-Quote ist eine Maßnahme der Initiative zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rheinland-Pfalz. Sie hat zum Ziel, den Nachwuchs der Medizinerinnen und Mediziner im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu sichern und einem Mangel an Amtsärztinnen und Amtsärzten in ländlicheren Landkreisen vorzubeugen.
Eine solche Quotenregelung gibt es ebenso für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz und seit Herbst 2025 auch für die Kinder- und Jugendmedizin auf dem Land. Die drei Vorabquoten wirken gemeinsam mit Maßnahmen wie der Niederlassungsförderung, den Zuschüssen für das Praktische Jahr und für die Famulatur in Hausarztpraxen auf eine gesicherte medizinische Versorgung im ländlichen Bereich hin.
Auf die vier Studienplätze nach der ÖGD-Quote können Sie sich unten auf dieser Seite hier bewerben.
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